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Empfehlung für das Vertragsverhältnis
zwischen Fahrer und Mitfahrer und die Durchführung der PKW-Reise:
- Die Reisespartaner verpflichten sich bei
der Durchführung der PKW-Reise auf die gegenseitigen Interessen
Rücksicht zu nehmen und das gemeinsame Ziel, die erfolgreiche Reisedurchführung,
zu fordern.
- Die Haftung der Reisepartner ergibt sich
aus den gesetzlichen Vorschriften (§§705‘f, §§823‘f BGB).
- Mitfahrer zahlen den angegebenen Betriebskostenanteil
direkt an den Fahrer. Diese wurde von der Mitfahrzentrale so ermittelt,
dass bei 3 zahlenden Mitfahrern das Gesamtentgelt die Betriebskosten
der Fahrt (Benzin, Öl, Verschleiß) nicht übersteigt.
Bei mehr als 3 zahlenden Mitfahrern hat der Fahrer selbst zu prüfen,
ob das zu erhaltende Entgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt,
da sie sonst genehmigungspflichtig wäre. (§1 Abs 2 PersBefGes)
und auch der Haftpflichtversicherungsschutz eingeschränkt werden
kann. Die Prüfung obliegt ausschließlich dem Fahrer.
- Bei Auslandsfahrten, z.B. über Zollgrenzen,
haften die Partner gegenseitig für Schäden durch den, der
sie verursacht. Führt der Mitfahrer keine gültigen Legitimationspapiere
mit sich, ist der Fahrer berechtigt eine weitere Mitnahme in das Ausland
zu verweigern.
- Das Reiseziel ist wie umseitig genannt
vereinbart. Reisewünsche der Mitfahrer werden auf die Reiseplane
der Mitnehmer abgestimmt.
- Eine Zubringung am Reiseziel erfolgt mindestens
bis zum nächsten öffentlichen Verkehrmittel (Buslinie, Straßenbahn
oder Hahnhof). Nachts, je nach Umständen, bis zu einem Taxistand
oder der Zieladressen. Absetzen auf freier Strecke ist unzulässig
und kann strafrechtlich geahndet werden und den Fahrer schadensersatzpflichtig
machen.
- Bei vorzeitiger Fahrbeendigung (z.B. Unfall
oder Panne) gilt der PKW-Fahrer trägt vorrangig die Verantwortlichkeit
gegenüber den Mitfahrern, er hat Maßnahmen zur etwaigen Notstandsbeseitigung
unverzüglich zu treffen., gegenseitige Hilfe ist selbstverständlich
und nach § 323c StGB ggf. geboten.
- Mitzugenommenes Gepäck: Höchstens
1 Normalkoffer (ca. 30x50x70 cm). Mehr Gepäck und Tiere sind vorher
bei der Mitfahrzentrale bzw. dem Fahrer anzumelden. Eine Zurückweisung
von Gepäck oder Tieren bleibt dem Fahrer vorbehalten, ebenso die
Forderung einer zusätzlichen Kostenbeteiligung bei erhöhtem
Platzbedarf durch da Gepäck. Bei unzutreffenden , unrichtigen oder
irreführenden Angaben haftet der Mitfahrer für alle Kosten
und Folgen bei Nichtzustandekommen der PKW-Reise
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